Bei Reisen innerhalb der EU muss seit 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier durch einen Mikrochipnummer eindeutig zugeordnet werden können. Bis 2012 wird auch noch eine Tätowierung akzeptiert. Diesen Pass benötigt man auch für den Eintritt in die EU aus Nicht-EU-Ländern.
Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Impfdatum und Ablauf des Impfschutzes sind im EU-Pass unter Nummer IV und Nummer VIII vermerkt.
Kleintierpraxis
Dr. Ulrich Hecking-Veltman
Dr. Julia Hecking-Veltman
Fachtierärztin für Kleintiere
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