Notfälle Jederzeit
Landeshundegestz

Seit Dezember 2002 gilt das neue Landeshundegesetz. Nachfolgend möchten wir Ihnen in stark verkürzter Form die wesentlichen Punkte erklären:

1. Hunde
Alle Hunde müssen unabhängig von Rasse und Größe in Parks, auf Straßen, Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden und bei Veranstaltungen an der Leine geführt werden.

2. Große Hunde
Große Hunde weisen ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg auf. Halter von "Großen Hunden" müssen Folgendes erfüllen:

  1. Anzeigepflicht: Sie als Halter müssen den Hund beim zuständigen Amt der Stadt/Gemeinde melden.
  2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Police mit mindestens 500.000 EUR Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden.
  3. Mikrochip: Fälschungssicherer Mikrochip muß eingesetzt werden (z. B. in unserer Praxis)
  4. Zuverlässigkeit (Polizeiliches Führungszeugnis der Halters kann im Einzelfall von der Behörde angefordert werden)
  5. Sachkunde (Kenntnisse und Fähigkeiten). Die Sachkunde wird bei speziell geschulten und von der Tierärztekammer dazu ermächtigten Tierärzten und bei anerkannten Sachverständigen nachgewiesen. Sie als Halter müssen zum Nachweis der Sachkunde einen Fragebogen (multiple choice) ausfüllen, der als Grundlage für das sich anschließende Gespräch dient. In unserer Praxis kann der Nachweis in kleinen Gruppen, aber auch in Einzelterminen erbracht werden.

Der Sachkundenachweis entfällt unter anderem, wenn Sie die Jägerprüfung abgelegt haben oder seit mehr als drei Jahren ununterbrochen (maximal 3 Monate Unterbrechung) Halter eines "Großen Hundes" sind. Der Nachweis hierüber kann beispielsweise durch Hundesteuerquittungen oder durch tierärztliche Belege erfolgen.

3. Hunde bestimmter Rassen
Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und Mischlinge dieser Rassen. Für Sie geltend mit wenigen Ausnahmen die gleichen strengen Kriterien wie für gefährliche Hunde. Für die Anschaffung entfällt allerdings der Nachweis eines besonderen Interesses.

4. Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind solche, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat (unkontrolliertes Beißen , Hetzen von Wild oder gesteigerte Aggressivität) oder Hunde bestimmter Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,Bullterrier sowie Mischlinge mit einer der genannten Rassen als Vorfahre). Als Halter eines Gefährlichen Hundes sollten Sie sich zwecks weiterer Infos mit dem Kreisveterinär Dr. Brundiers in Steinfurt in Verbindung setzen.
Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen

5. Hunde bestimmter Rassen
Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und Mischlinge dieser Rassen. Für Sie geltend mit wenigen Ausnahmen die gleichen strengen Kriterien wie für gefährliche Hunde. Für die Anschaffung entfällt allerdings der Nachweis eines besonderen Interesses.
Falls Sie weitere Fragen haben oder den Sachkundenachweis erbringen müssen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sachkundenachweise können nach telefonischer Absprache in unserer Praxis in kleinen Gruppen abgelegt werden - wir bitten um vorherige Anmeldung.