Zur Euthanasie wird entgegen der häufig geäußerten Vermutung kein Gift verabreicht - ein Narkosemittel, das auch für gewöhnliche Narkosen verwendet wird, führt durch Überdosierung zu einem ruhigen Einschlafen des Tieres. Mittel, die ohne eine ruhige Einschlafphase den sofortigen Tod herbeiführen, sollten der Vergangenheit angehören!
Und was geschieht anschließend mit dem toten Körper des Tieres? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Verbringung ihres Tieres zur Tierkörperbeseitigungsanstalt. Von dieser Lösung raten wir ab, weil die Tierkörper in einem Vorgang, den wir Ihnen an dieser Stelle ersparen wollen, gekocht und anschließend als Seifen und Tiermehl weiterverarbeitet werden. Folgende Alternativen sind möglich:
Wenn Sie sich mit dem Thema Sterben befassen, solange ihr Tier noch bei bester Gesundheit ist, dann fällt eine Entscheidung viele Jahre später erheblich leichter! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kleintierpraxis
Dr. Ulrich Hecking-Veltman
Dr. Julia Hecking-Veltman
Fachtierärztin für Kleintiere
Neuenkirchener Str. 126
48431 Rheine
Telefon 05971-899355
info@hecking-veltman.de
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