Öffnungszeiten

Montags:

8:00 – 12:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr

Dienstags:

8:00 – 12:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr

Mittwochs:

8:15 – 12:30 Uhr

Donnerstags:

8:00 – 12:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr

Freitags:

8:15 – 15:30 Uhr

Öffnungszeiten

Kastration einer Kätzin

Die meisten weiblichen Katzen werden zwischen dem sechsten und neunten Monat erstmals rollig und sind dann fortpflanzungsfähig. Die Rolligkeit wiederholt sich üblicherweise in Abständen von drei Wochen. In dieser Phase zeigen Kätzinnen (rasseunterschiedlich ausgeprägt) oftmals ein vermehrtes Hochstellen des Schwanzes, aber vor allem (wiederum rasseunterschiedlich ausgeprägt) intensive Lautäußerungen und lautes Miauen.

Kätzinnen bei reiner Wohnungshaltung werden in den meisten Fällen kastriert, um die Rolligkeitssymptome zu verhindern. Im Kreis Steinfurt müssen Katzen, die die Möglichkeit zum Freigang haben, per Gesetz kastriert sein, um einer ungewollten Vermehrung vorzubeugen.  Diese Kastrationspflicht bei Freigang gilt seit März 2021 sowohl für Kater als auch für Kätzinnen, außerdem müssen Freigängerkatzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und sie müssen registriert werden. Die Registrierung muss entsprechend der Katzenschutz-Verordnung entweder beim Kreis Steinfurt oder bei den Vereinen Tasso oder Findefix erfolgen.

Für die Kastration bekommen die Patienten einen Venenkatheter und werden dann in Narkose gelegt.  Im Bereich des Bauchnabels wird der Operationsbereich freigeschoren, dann wird ein kleiner Schnitt gemacht, um beide Eierstöcke entfernen zu können. Ob die Gebärmutter ebenfalls entnommen wird, entscheidet die Chirurgin während der Operation. Anschließend wird die Bauchhöhle wieder in mehreren Schichten verschlossen. Ein Schmerzmittel wird selbstverständlich verabreicht.

Es gibt sehr große Unterschiede bei den Narkosen. Wir legen größten Wert auf die Sicherheit während der Narkose und gleichermaßen auf das Wohlbefinden nach dem Aufwachen aus der Narkose. Dem in der Tiermedizin häufig angewandten Präparat Ketamin stehen wir wegen der massiven Nebenwirkungen sehr kritisch gegenüber. Fragen zur Narkose sollten vor dem Operationstermin geklärt werden.

Nach der Kastration sollen die Kätzinnen zehn Tage lang ruhig gehalten werden. Je mehr Bewegung sie haben (Freigang), desto mehr Belastung kommt auf die Wunde. Um ein Lecken zu verhindern, benötigen viele Kätzinnen einen Leckschutz. Neben dem Halskragen setzen sich vermehrt die „Bodys“ durch. Die Fäden der Hautnaht werden 10 Tage nach der Operation in der Praxis entfernt.