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Sachkundenachweis und Landeshundegesetz NRW

Landeshundegesetzt und Sackundenachweis
Seit Dezember 2002 gilt das Landeshundegesetz NRW in Nordrhein-Westfalen. Nachfolgend möchten wir Ihnen in stark verkürzter Form die wesentlichen Punkte erklären:

1. Regelungen für alle Hunde
Alle Hunde müssen unabhängig von Rasse und Größe in Parks, auf Straßen, Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden und bei Veranstaltungen an der Leine geführt werden.

2. Regelungen für Große Hunde
Halter von „Großen Hunden“ (Schulterhöhe über 40 cm oder Gewicht über 20 kg.) müssen 4 Vorgaben erfüllen:
1. Anzeigepflicht: Der Halter muss seinen Hund beim Ordnungsamt melden.
2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Police über mindestens 500.000 EUR bei Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden..
3. Mikrochip: Ein ISO-Mikrochip muss eingesetzt werden (z. B. in unserer Praxis)
4. Sachkundenachweis (s.u.).
5. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann in Einzelfällen gefordert werden, wird aber üblicherweise nicht verlangt.

3. Sachkundenachweis
Besitzer „großer Hunde“ müssen in NRW einen Sachkundenachweis erbringen. Halter von großen Hunden müssen dafür einen der Fragebögen ausfüllen, die von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gefordert werden. Danach soll sich ein „informatives Beratungsgespräch“ anschließen. Die Fragebögen sind seit dem 01.01.2025 neu strukturiert worden. Diese Fragen und auch die Antworten finden sie unter dem Link www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tierhalter/sachkundenachweis.

Der Sachkundenachweis entfällt für Jagdscheininhaber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges das Ordnungsamt. Wir bieten aktuell keine Termin zur Abnahme des Sachkundenachweise an.

4. Hunde bestimmter Rassen
Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und Mischlinge dieser Rassen. Für diese Rassen geltend mit wenigen Ausnahmen die gleichen strengen Kriterien wie für gefährliche Hunde.: Sie müssen immer an der Leine gehalten werden und haben Maulkorbzwang. Hundehalter sollten sich beim Veterinäramt Steinfurt melden, um eine Befreiung von diesen Pflichten zu erwirken. Im Rahmen eines „Wesenstestes“ wird dann amtlich überprüft, ob Vertreter dieser „bestimmten Rassen“ auch unter Stress keine Gefahr für die Umgebung darstellen.

5. Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind solche, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat (unkontrolliertes Beißen , Hetzen von Wild oder gesteigerte Aggressivität) oder Hunde bestimmter Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Mischlinge mit einer der genannten Rassen als Vorfahre). Als Halter eines Gefährlichen Hundes sollten Sie sich zwecks weiterer Information mit dem Kreisveterinär Dr. Brundiers vom Veterinäramt Steinfurt in Verbindung setzen!
Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen
-Anzeigepflicht von Haltung, Erwerb und Abgabe
– Zuchtverbot, Handelsverbot, Kreuzungsverbot
– Bei Neuanschaffung: Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses
– Volljährigkeit des Halters
– Sachkundenachweis durch Prüfung beim Amtstierarzt des Veterinäramtes in Burgsteinfurt
– Zuverlässigkeitsnachweis (Polizeiliches Führungszeugnis)
– Sicherstellung einer ausbruchsicheren Unterbringung
– Haftpflichtversicherung (Gleiche Bedingungen wie bei Großen Hunden)
– Mikrochip (Gleiche Bedingungen wie bei Großen Hunden)
– Steter Anlein- und Maulkorbzwang außerhalb befriedeten Besitztums (also auch außerhalb von Ortschaften). Eine Befreiung hiervon ist möglich durch eine amtliche Verhaltensprüfung beim Veterinäramt in Burgsteinfurt und bei anderen zugelassenen Sachverständigen.
– Mitführen einer Haltungserlaubnis

Zusammenfassung
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund beim zuständigen Ordnungsamt zu melden. Sie erhalten dann vom Ordnungsamt ein Schreiben mit diversen Anforderungen. Wir bieten keine Termin mehr zur Erlangung der sogenannten Sachkunde an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt oder an die Tierärztekammer Westfalen-Lippe.

Anmeldung des Hundes unter
– Stadt Rheine, Fachbereich Recht und Ordnung , Tel. (0 59 71) 939-639
– Gemeinde Neuenkirchen, Ordnungsamt, Tel (0 59 73) 926-30
– Gemeinde Wettringen (0 25 57) 78-0

Weitere gute Links und Buchtipp zur Vorbereitung

Den Fragenkatalog und auch den Lösungsbogen finden Sie unter https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tierhalter/sachkundenachweis